Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Preise für das Angebot beinhalten Montage, Demontage und eine Grundvorhaltung von 4 Wochen. Die Preise verstehen sich zzgl. der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. An das Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden. Änderungen vorbehalten.
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß der erstellten Gerüstfläche.
Die oberste Dielenlage wird mit 2 m Arbeitshöhe berechnet.
Sollte eine Pauschalsumme vereinbart werden, wird kein Aufmaß erstellt.
Wird das Gerüst in Gebrauch genommen gilt dies als Fertigstellung.
Verlängerungswochen werden wie im Angebot vereinbart pro angefangene Woche berechnet. Diese Kosten werden zwei Wochen im Voraus berechnet. Zuviel gezahlte Beträge werden zurückerstattet.
Die Vorhaltung beginnt am Aufbautag der Gerüste.
Zahlung: Zahlbar sofort nach Montage ohne Abzug, bargeldlos durch Banküberweisung (KEINE Schecks).
Vorzugsweise wird die Rechnung per E-Mail versandt. Falls dies nicht gewünscht wird, bitten wir um Nachricht.
Die Rechnung bzw. das Aufmaß sind nach Erhalt zu prüfen. Nach Abbau des Gerüstes gilt die Rechnung als anerkannt.
Alle beabsichtigten Veränderungen am Gebäude, wie z.B. Dachüberstände, Dachrinnen, Aufbaustärke des WDVS usw., sind anzugeben, da diese Angaben im Wesentlichen die Gerüstkonstruktionen beeinflussen.
Liegen Versorgungsleitungen hinter dem Fassadenaufbau, hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer darüber in Kenntnis zu setzen (Zeichnung/Skizze).
Für Beschädigungen an Bepflanzungen übernehmen wir keine Gewähr.
Der Arbeitsbereich für den Gerüstbauer ist von jeglichen beweglichen Teilen frei zu räumen, mind. 2m breit. Die Baugrube, mind. 2m breit, muss vollflächig fest verfüllt, verschlossen und eben sein.
Sollte dies nicht der Fall sein fallen Mehrkosten an.
Für Beschädigungen an sämtlichen Dachhäuten bei erforderlicher Gerüststellung auf Dächer jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.
Sollten Gerüste auf Dächer/Flachdächer ausgeführt werden, so gehen wir davon aus, dass diese Dächer die Lasten aufnehmen können.
Gewünschte Aufbautermine müssen mind. 14 Arbeitstage zuvor über unser Büro schriftlich per Fax oder E-Mail angemeldet werden. Eine Bestätigung des Aufbautermins erfolgt von unserem Büro aus.
Die Vorhaltezeit beginnt am Tag des Aufbaus.
Mind. 3 Arbeitstage vor Abbau der Gerüste muss schriftlich per Fax oder E-Mail der Abbautermin angemeldet werden. Standzeitende ist mind. 3 Arbeitstage nach Abmeldung.
Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Angebot erfasst sind, werden 55,00 €/Stunde zuzüglich An- und Abfahrt sowie gültige Mehrwertsteuer berechnet.
Die Genehmigungsgebühren der Stadt für evtl. Sondernutzungen von öffentlichen Flächen sind in der Angebotssumme nicht enthalten und werden vom Auftraggeber übernommen.
Parkflächen für den Auf- und Abbau der Gerüste sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Ankerlöcher werden mit Kunststoffstopfen verschlossen. Für eine Dichtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Die Löcher können während des Abbaus auch bauseits mit entsprechendem Material (z.B. Putz) auf deren Kosten und Gewährleistung geschlossen werden.
Auf- und abbauen der Gerüste bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius sowie bei Schnee und Eis oder auch wetterbedingt durch starken Regen/Wind wird durch die Agger Gerüstbau GmbH entschieden.
Eigenmächtiges Ab- und Umbauen der von uns gestellten Gerüste ist unzulässig. Bei Nichtbeachtung wird von uns keine Haftung übernommen.
Das Gerüstmaterial ist in einem sauberen Zustand zu übergeben, ansonsten werden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
Die Reinigung der Stellfläche des Gerüstes erfolgt nicht durch die Agger Gerüstbau GmbH.
Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für Schäden und Verlust. Wir behalten uns vor, die Gerüstfläche für Werbezwecke zu nutzen.
Die Überwachungs- und Fürsorgepflicht aller gemieteten Gegenstände obliegt während der Bautätigkeit dem Auftraggeber.
Wir sind stets bestrebt mit unseren Fahrzeugen pünktlich auf der Einsatzstelle einzutreffen. Eine Garantie dafür können wir jedoch nicht geben, da z.B. Straßenverkehrs- und Witterungsverhältnisse, Verzögerungen auf vorhergehenden Baustellen oder technische Probleme maßgeblich den Zeitablauf beeinflussen können. Regressansprüche aus evtl. Verspätungen lehnen wir vorsorglich ab.
In Betriebsferien der Agger Gerüstbau GmbH können keine Auf-, Ab- oder Umbauten ausgeführt werden.
Wichtiger Hinweis: Sollte die Rechnungsanschrift nicht mit der Angebotsanschrift übereinstimmen, bitten wir dringend um Mitteilung der korrekten Rechnungsadresse bei Auftragsbestätigung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Siegburg. Gerichtsstand – auch im Wechsel- und Scheckprozess – ist, in jedem Fall, Siegburg.
Die Ausführung erfolgt nach unseren Geschäftsbedingungen. Bedingungen anderer, insbesondere der Auftraggeber, haben keine Wirkung.
Sicherheitseinbehalte und Gewährleistungen gelten als ausgeschlossen. Sie sind im Gerüstbau unüblich, da die Leistung mit der Demontage der Gerüste vollständig erbracht wurde und keine Garantie erfordert.
Wegen einer erhöhten Einbruchgefahr während der Standzeit der Gerüste ist vom Bauherrn seine Versicherung in Kenntnis zu setzen.
Angebotszusätze oder schriftliche Bemerkungen sind ohne die ausdrückliche Zustimmung der Agger Gerüstbau GmbH ungültig.
Sollte eine Rücknahme vom Auftraggeber des bereits erteilten Auftrages erfolgen, so werden entstandene Aufwendungen von der Agger Gerüstbau GmbH in Rechnung gestellt.